Die Unionsfraktion im Bundestag will die europäische Wirtschafts- und Energiepolitik stärker auf Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Ein 27 Punkte umfassendes Papier fordert niedrigere Stromkosten, weniger Berichtspflichten und flexiblere Regeln für die Autoindustrie. Die Details stammen aus einem Handelsblatt-Bericht; das Dokument lag bei Veröffentlichung noch nicht als öffentlich beschlossener Fraktionstext vor. Bis zu einer Veröffentlichung lassen sich Wortlaut, Rechtsbezüge und mögliche Kosten einzelner Forderungen nicht unabhängig vollständig prüfen.
Energiepreise werden zur Standortfrage
Nach dem Bericht soll die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Papier am Dienstag beraten. Anschließend soll Fraktionschef Thorsten Frei die Forderungen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übermitteln. Im Zentrum steht die Frage, wie Industrie und Mittelstand verlässlich und zu international wettbewerbsfähigen Preisen mit Energie versorgt werden können.
Die Fraktion plädiert demnach für einen bedarfsgerechten und kosteneffizienten Ausbau der Stromnetze. Außerdem soll das EU-Beihilferecht den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, um energieintensive Betriebe und mittelständische Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. Langfristig nennt das Papier neue Kernkraftkonzepte, kleine modulare Reaktoren und Fusionsenergie. Ob und wann diese Technologien wirtschaftlich verfügbar sind, bleibt offen.
Der Vorstoß trifft auf eine bereits laufende europäische Debatte. Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten in ihrem Aktionsplan zur Elektrifizierung, das Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen für die Industrie bis 2030 auf höchstens zwei zu senken. Als Hebel nennt sie unter anderem Netzentgelte, Steuern, langfristige Stromlieferverträge und Investitionen in Netze. Das Ziel der Union und die Richtung der Kommission überschneiden sich damit, auch wenn die vorgeschlagenen Instrumente nicht identisch sind.
Weniger Pflichten für Unternehmen
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Abbau von Regulierung. Laut Handelsblatt will die Fraktion Berichtspflichten aus der geplanten Anwendung europäischer Methanvorgaben bis Ende 2029 aussetzen. Darüber hinaus fordert sie, bestehende Regeln zu vereinfachen oder zurückzunehmen und den europäischen Binnenmarkt insbesondere bei Finanzdienstleistungen und Verteidigung zu vertiefen.
Solche Entlastungen können Kosten senken. Sie verändern aber auch Kontroll- und Transparenzstandards. Für die weitere Debatte wird deshalb entscheidend sein, welche Pflichten konkret entfallen sollen und ob europäisches Recht dafür geändert werden muss. Das 27-Punkte-Papier ist zunächst eine politische Position einer Bundestagsfraktion, keine unmittelbar geltende Regel.
Autoindustrie und Handelsschutz im Fokus
Bei der Mobilität verlangt die Union laut Bericht mehr Spielraum nach 2035. Mindestens vier von fünf Neuwagen sollen demnach ohne zusätzliche Ausgleichspflicht emissionsfrei sein. Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer und Verbrenner mit erneuerbaren Kraftstoffen sollen weiterhin zugelassen werden können. Für Nutzfahrzeuge werden ebenfalls flexiblere Zielkorridore und der Verzicht auf Strafzahlungen gefordert.
Die EU-Kommission hat ihrerseits bereits eine Änderung der CO2-Regeln vorgeschlagen. Nach den offiziellen Erläuterungen zum Automobilpaket sollen Hersteller ab 2035 die Auspuffemissionen ihrer Neuwagenflotten um 90 Prozent gegenüber dem Referenzwert senken. Der verbleibende Anteil soll begrenzt über emissionsärmeren Stahl sowie nachgewiesene Einsparungen durch E-Fuels und Biokraftstoffe ausgeglichen werden können. Dieses Kommissionsmodell unterscheidet sich von der im Unionspapier genannten 80-Prozent-Linie.
In der Handelspolitik fordert die Fraktion laut Handelsblatt schnellere und gezieltere Schutzinstrumente gegen marktverzerrende Praktiken. Genannt werden auch engere Partnerschaften und neue oder vertiefte Abkommen mit Ländern außerhalb Europas. Die konkrete Ausgestaltung wäre Sache der EU-Institutionen und müsste mit dem Welthandelsrecht vereinbar sein.
Was jetzt wichtig wird
Zunächst muss die Fraktion den Plan beschließen und veröffentlichen. Danach zeigt sich, welche Punkte Bundesregierung und EU-Kommission tatsächlich aufgreifen. Für Unternehmen sind vor allem drei Fragen relevant: Wie schnell lassen sich Stromkosten senken, welche Nachweis- und Berichtspflichten ändern sich und welche CO2-Vorgaben gelten langfristig für Fahrzeuge? Erst konkrete Gesetzesvorschläge und Beschlüsse schaffen hier Planungssicherheit.